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   OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2003 - 2 L 458/00   

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https://dejure.org/2003,25826
OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2003 - 2 L 458/00 (https://dejure.org/2003,25826)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11.09.2003 - 2 L 458/00 (https://dejure.org/2003,25826)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. September 2003 - 2 L 458/00 (https://dejure.org/2003,25826)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    TierSG § 66 Nr. 1; ; TierSG § 69 I; ; TierSG § 69 III; ; TierSG § 70; ; TierSG § 71; ; LSA-GTSK § 11

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fehlende Einhaltung von Untersuchungsintervallen zur Verhinderung der Aujeszkyschen Krankheit oder der Schweinepest führt zu einem Entschädigungsausschluss; Schuldhafte Meldung einer zu geringen Tierzahl als eine zu dem Ausschluss einer Entschädigung führende ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 30.03.1995 - 3 C 19.93

    Entschädigungsausschluss nach dem Tierseuchengesetz für Tierverluste - Vorliegen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2003 - 2 L 458/00
    Die Beitragspflicht des der Beklagten angeschlossenen Tierbesitzers beinhaltet nämlich nicht nur die Zahlung des Beitrages schlechthin, sondern die "rechtzeitige" Zahlung innerhalb der dem Tierbesitzer gesetzten Frist (BVerwG, Urt. v. 30.03.1995 - BVerwG 3 C 19.93 -, BVerwGE 98, 111; Urt. v. 24.02.1996 - BVerwG 3 C 15.95 -, RdL 1996, 300).

    So kann eine an sich gering schuldhafte Pflichtverletzung bei besonderen Merkmalen von Verwerflichkeit oder bei mehrfacher Wiederholung und erst recht bei hartnäckiger Uneinsichtigkeit durchaus das Maß der normalen oder gar schweren Maß der Schuld erreichen (BVerwG, Urt. v. 30.03.1995 - BVerwG 3 C 19.93 -, BVerwGE 98, 111, und Beschl. v. 17.12.1996 - BVerwG 3 B 56.96 -, Buchholz 418.6 [TierSG] Nr. 15; OVG NW, Urt. v. 25.11.1998 - 13 A 587/98 -, RdL 1999, 134).

  • BVerwG, 17.12.1996 - 3 B 56.96

    Entschädigungsanspruch für Tierverluste wegen einer Tierseuche - Verlust des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2003 - 2 L 458/00
    So kann eine an sich gering schuldhafte Pflichtverletzung bei besonderen Merkmalen von Verwerflichkeit oder bei mehrfacher Wiederholung und erst recht bei hartnäckiger Uneinsichtigkeit durchaus das Maß der normalen oder gar schweren Maß der Schuld erreichen (BVerwG, Urt. v. 30.03.1995 - BVerwG 3 C 19.93 -, BVerwGE 98, 111, und Beschl. v. 17.12.1996 - BVerwG 3 B 56.96 -, Buchholz 418.6 [TierSG] Nr. 15; OVG NW, Urt. v. 25.11.1998 - 13 A 587/98 -, RdL 1999, 134).
  • BVerwG, 29.02.1996 - 3 C 15.95

    Recht der Landwirtschaft: Entschädigungsausschluß nach Verstoß gegen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2003 - 2 L 458/00
    Die Beitragspflicht des der Beklagten angeschlossenen Tierbesitzers beinhaltet nämlich nicht nur die Zahlung des Beitrages schlechthin, sondern die "rechtzeitige" Zahlung innerhalb der dem Tierbesitzer gesetzten Frist (BVerwG, Urt. v. 30.03.1995 - BVerwG 3 C 19.93 -, BVerwGE 98, 111; Urt. v. 24.02.1996 - BVerwG 3 C 15.95 -, RdL 1996, 300).
  • BVerwG, 29.03.1990 - 3 C 21.89

    Kürzung einer tierseuchenrechtlichen Entschädigung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2003 - 2 L 458/00
    Diesen Verstoß gegen die Meldepflicht hat die Klägerin auch schuldhaft begangen; insbesondere kann sie die von ihr angegebene Unkenntnis über die Regelungen der Beitragssatzung der Beklagten für das Jahr 1997 unter Hinweis auf vorgeblich andere Regelungen in den Ländern Brandenburg und Niedersachsen nicht entschuldigen; denn - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausführt - wird die Kenntnis von Rechtsvorschriften von jedem Gewerbetreibenden für seinen Tätigkeitsbereich verlangt (BVerwG, Urt. v. 29.03.1990 - BVerwG 3 C 21.89 -, Buchholz 418.6 [TierSG] Nr. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1998 - 13 A 587/98

    Tierseuchenentschädigung; Ausschluß; Prämienzahlung in die Tierseuchenkasse;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2003 - 2 L 458/00
    So kann eine an sich gering schuldhafte Pflichtverletzung bei besonderen Merkmalen von Verwerflichkeit oder bei mehrfacher Wiederholung und erst recht bei hartnäckiger Uneinsichtigkeit durchaus das Maß der normalen oder gar schweren Maß der Schuld erreichen (BVerwG, Urt. v. 30.03.1995 - BVerwG 3 C 19.93 -, BVerwGE 98, 111, und Beschl. v. 17.12.1996 - BVerwG 3 B 56.96 -, Buchholz 418.6 [TierSG] Nr. 15; OVG NW, Urt. v. 25.11.1998 - 13 A 587/98 -, RdL 1999, 134).
  • OVG Niedersachsen, 27.05.2010 - 10 LB 219/07

    Anscheinsbeweis bzgl. des verspäteten Absendens einer Meldekarte mehr als zwei

    Dabei beinhaltet die Beitragspflicht des der Beklagten angeschlossenen Tierbesitzers nicht nur die Zahlung des Beitrags schlechthin, sondern die rechtzeitige Zahlung innerhalb der dem Tierbesitzer gesetzten Frist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 1996 - BVerwG 3 B 56.96 -, Buchholz 418.6 TierSG Nr. 15; Urteil des Senats vom 22. Januar 1996 - 3 L 5546/94 -, Nds. VBl. 1997, 12; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11. September 2003, a.a.O.).

    Bei der gebotenen Sorgfalt eines Tierbesitzers ist zu erwarten gewesen, dass der Kläger über seine gegenüber der Beklagten bestehenden Melde- und Beitragspflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen des AGTierSG und den Satzungsbestimmungen informiert gewesen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. März 1990 - BVerwG 3 C 21.89 -, Buchholz 418.6 TierSG Nr. 13; OVG Sachsen-Anhalt, urteil vom 11. September 2003 - 2 L 458/00 -, juris, Rdnr. 29).

    Dabei kann eine an sich gering schuldhafte Pflichtverletzung bei besonderen Merkmalen von Verwerflichkeit oder bei mehrfacher Wiederholung und erst recht bei hartnäckiger Uneinsichtigkeit durchaus das Maß nicht geringer Schuld erreichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. März 1995 - BVerwG 3 C 19.93 -, BVerwGE 98, 111; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11. September 2003 - 2 L 458/00 -, juris).

    Vor allem kommt der fristgerechten Zahlung des Tierseuchenbeitrages als eine wesentliche Voraussetzung für die Leistungsfähigkeit einer Tierseuchenkasse eine jedem Mitglied ohne weiteres erkennbar hohe Bedeutung zu (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. November 1998 - 13 A 587/98 -, RdL 1999, 135; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Mai 2000 - 1 S 130/00 -, RdL 2000, 275; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11. September 2003, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 28.01.2013 - 10 LA 19/11

    Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Forderung; Umfassen des Begriffs "bei den

    Unter Berücksichtigung dieser Regelungen des Landes- und Satzungsrechts ist es nicht zu beanstanden, dass das Verwaltungsgericht unter den Begriff "bei den hierzu vorgeschriebenen Erhebungen" in § 69 Abs. 3 Nr. 1 TierSG auch die vorgeschriebene Mitteilung einer Bestandsvergrößerung fasst (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11. September 2003 - 2 L 458/00 -, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 11. Februar 1999 - 3 L 198/97 -, NordÖR 2001, 126).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2007 - 2 L 224/05

    Härtebeihilfe wegen Tierseuche

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. v. 11.09.2003 - 2 L 458/00 -, Juris) steht, sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind, die Entscheidung über die Gewährung einer Entschädigung im pflichtgemäßen Ermessen der Beklagten.
  • VG Wiesbaden, 01.02.2012 - 1 K 501/11

    Folgen verspäteter Beitragszahlung in die Tierseuchenkasse

    Die Beitragspflicht des der Beklagten angeschlossenen Tierbesitzers beinhaltet nicht nur die Zahlung des Beitrags schlechthin, sondern die "rechtzeitige" Zahlung innerhalb der dem Tierbesitzer gesetzten Frist (BVerwG, Urteil vom 30.03.1995 - 3 C 19.93 - OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.09.2003 - 2 L 458/00 -, juris, Rdnr. 30).
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